Nein. Für die Anzahl Taggelder werden grundsätzlich nur die letzten zwei ­Jahre vor der Anmeldung beim RAV berücksichtigt. Wie lange Sie davor bereits gearbeitet haben, spielt ­keine Rolle.

Die Zeit, in welcher Sie krank waren, wird als Beitragszeit angerechnet, so­lange Sie angestellt waren. Damit kommen Sie auf ­etwas über zwölf Monate Beitragszeit in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV. Dies berechtigt zum Bezug von 260 Taggeldern. 400 Taggelder würden Ihnen zu­stehen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren eine Beitragszeit von 18 Monaten oder mehr aufweisen würden.

 Tipp: Weitere Infos zu dieser Thematik finden Sie im Internet unter www.treffpunkt-arbeit.ch.