Ja, sofern Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Der Ferienanspruch entsteht grundsätzlich ab dem ersten ­Arbeitstag des Arbeits­verhältnisses. Aber: Der Arbeit­geber hat das letzte Wort, was den ­Zeitpunkt der ­Ferien an­belangt. Und wahrscheinlich hält es Ihr Arbeit­geber nicht für eine gute Idee, dass Sie ­Ferien auf Vorrat be­ziehen.

In der Probezeit geht es vor allem um ein ­gegenseitiges Kennen­lernen. Nach Ablauf der Probezeit kommen Sie erst auf einen Ferienanspruch von einer Woche (ein Viertel von vier Wochen Ferien pro Jahr), und Ferien sollten mindestens wochenweise bezogen ­werden. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass Ihr Ferienwunsch ab­gelehnt wird.