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Ja, sofern Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Der Ferienanspruch entsteht grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag des Arbeitsverhältnisses. Aber: Der Arbeitgeber hat das letzte Wort, was den Zeitpunkt der Ferien anbelangt. Und wahrscheinlich hält es Ihr Arbeitgeber nicht für eine gute Idee, dass Sie Ferien auf Vorrat beziehen.
In der Probezeit geht es vor allem um ein gegenseitiges Kennenlernen. Nach Ablauf der Probezeit kommen Sie erst auf einen Ferienanspruch von einer Woche (ein Viertel von vier Wochen Ferien pro Jahr), und Ferien sollten mindestens wochenweise bezogen werden. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass Ihr Ferienwunsch abgelehnt wird.
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