Nein. Laut Gesetz muss die Wohnung in einem zum ­vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand über­geben werden. In einer Wohnung muss man ins­besondere kochen, essen und schlafen können. Ein Internetanschluss ist nicht zwingend notwendig. Er müsste nur dann vorhanden sein, wenn Ihnen der Vermieter im Vertrag auch einen Anschluss zugesichert hätte.