Die 30-jährige Julica M. aus Zürich ist schwanger, und in der Folge ­wurden auch Laboruntersuchungen fällig. Auf der Rechnung des Labors ist deshalb als «Behandlungsgrund» Mutterschaft an­gegeben.

Doch bei der Vergütung gab es Probleme. Die Krankenkasse Assura, bei der die Schwangere ihre obligatorische Grundversicherung hat, verweigerte eine Rückerstattung der 284 Franken. Und zwar mit dem Argument, dieser Betrag falle noch unter ihre Fr...