Ja. In diesem Fall entfällt die Grundstückgewinnsteuer für Sie. Sobald Ihr Sohn die Liegenschaft aber seinerseits an Dritte verkauft, muss er die Grundstückgewinn­steuern zahlen. Ausnahme: Investiert er den gesamten Verkaufs­erlös innerhalb von spätestens zwei Jahren in eine selbstbewohnte Immobilie, wird die Grundstückgewinnsteuer bis zu einem Verkauf der neuen Liegenschaft weiter aufgeschoben. 

Die Grundstückgewinnsteuer sinkt übrigens, je länger die Zeit bis zum Verkauf dauert. In Ihrem Kanton Luzern sinkt der Tarif ab dem neunten Jahr jährlich um 1 Prozent unter den Normaltarif, bis die Steuer nach 33 Jahren das Minimum von 25 Prozent unter dem Normaltarif erreicht hat.