Nicht unbedingt. Ein neueres Testament hebt ein älteres auf, soweit das neue dem älteren widerspricht. Stellt das neue Testament aber nur eine Ergänzung zum früheren dar, gelten beide Versionen nebeneinander. Am einfachsten ist die Rechtslage, wenn im später verfassten Testament ausdrücklich steht, dass das frühere widerrufen wird. Oder wenn es vom Erb­lasser vernichtet wurde.