Nein. Die Bestimmungen auf der Website des Ver­mieters sind nicht verbindlich. Massgebend ist, was bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Da ­diesbezüglich nichts ab­gemacht wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine.

Gemäss Gesetz können Sie die Garage mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer ein­monatigen Mietdauer kündigen.