Ja. Sie müssen in diesem Fall keine Billag-Gebühren mehr zahlen, auch wenn Sie selbst keine Ergänzungsleistungen erhalten. Für die Gebührenbefreiung der Billag genügt es, dass eine Person im Haushalt Ergänzungsleistungen der AHV oder der IV bezieht. Die Billag-Gebühr ist nur einmal pro Haushalt und nicht pro Person geschuldet.