Nein. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht. Verträge sind grundsätzlich verbindlich und einzuhalten. Ein Widerrufsrecht haben Konsumenten nur ausnahmsweise:

  • Sie haben zum Beispiel ein siebentägiges Rücktrittsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften, die am Wohnort, am Arbeitsplatz, auf öffentlichem Grund oder an einer Werbe­veranstaltung abgeschlossen werden (und bei denen der Warenwert höher als 100 Franken ist). Bei Käufen an Messen gibt es aber kein Rücktrittsrecht. Und auch nicht bei Versicherungsabschlüssen.
  • Leasingverträge können Konsumenten ebenfalls innerhalb von sieben Tagen widerrufen (siehe K-Tipp 18/2013).