Die Firma Helvetisches Münzkontor verkauft Sondermünzen – etwa Goldmünzen mit dem Bild von Wilhelm Tell oder Ludwig van Beethoven. Das Problem: Wer einmal bestellt, erhält ­automatisch immer wieder neue Sendungen. Laut dem Kleingedruckten bietet das Münz­kontor auch nach ­einer Bestellung regelmässig Münzen oder Medaillen der gleichen Serie an. Kunden erhalten also Ware zur Ansicht – und müssen diese retournieren oder zahlen. 

Das gleiche Unternehmen tritt in Österreich als Österreichisches Münzkontor auf. Das Handelsgericht Wien kam nach einer Klage zum Schluss, die Vertriebsmethode sei aggressiv und unzulässig. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bestätigte den Entscheid Anfang Jahr.

Auch die Schweizer Behörden beurteilen den Bestelltalon als irreführend. Das Staatssekreta­riat für Wirtschaft reichte einen Strafantrag ein. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld erliess Ende 2019 einen Strafbefehl. Die Beschuldigten haben diesen angefochten und geschäften weiter. 

Das Münzkontor erklärt dem K-Tipp, sein Geschäftsgebaren sei zulässig. Wer zugesandte Ware nicht wolle, könne sie retournieren.