Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen bezog Krankentaggelder der Visana. Die Krankenkasse hatte Zweifel an der Krankheit des Versicherten und beauftragte eine Firma damit, ihn zu ob­servieren. Gleichzeitig stellte sie beim Versicherungsgericht St. Gallen ein Gesuch, den Mann mit einem Ortungsgerät überwachen zu dürfen, um seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Das Gericht erlaubte das nicht: Dabei handle es sich um das letzte Mittel zur Über­wachung von Versicherten. Die Visana habe nicht nachgewiesen, dass sich der Aufenthaltsort durch die Obser­vation nicht habe feststellen lassen.

Versicherungsgericht SG, Entscheid UV2020/13 vom 21.2.20