Ja. Die Schlechtwetterentschädigung ist ein Lohn­ersatz für wetterbedingte ­Arbeitsausfälle von An­gestellten bestimmter Erwerbszweige, wie etwa Hoch- und Tiefbau, Steinbruchgewerbe oder Landschaftsgartenbau. Der ­Arbeitsausfall muss min­destens einen halben Tag dauern.  Die Schlechtwetter­entschädigung erhalten Sie ­jedoch nur für Ihren An­gestellten. Als Geschäfts­führer sind Sie nicht anspruchsberechtigt.

Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung sind zu finden ­auf der Internetplattform www.treffpunkt-arbeit.ch " Publikationen " Broschüren " Info-Service Arbeitgeber " Schlechtwetterentschädigung.