Pestizide darf man in Schweizer Gärten nicht nach Lust und Laune einsetzen. Seit bald 20 Jahren ist es verboten, Unkrautvernichter anzuwenden. Das gilt aber nur für befestigte Plätze, Wege, Dächer und Terrassen sowie entlang von Strassen und Gewässern. Grund: Bei Regen würden die giftigen Stoffe ins Grundwasser oder via Kanalisation in Bäche, Flüsse und Seen geschwemmt.

Für humusreiche Böden gilt das Herbizidverbot jedoch nicht. Auch...