«Bei Wind und Wetter robust. Im Regen stehen ohne Regenschirm macht Ihrem Smartphone gar nichts aus.» So wirbt Samsung für seine Handymodelle S8 und S8+. Und Sony verspricht bei ­seinen Smartphones: ­«Abspülen ­unter dem Wasserhahn kein ­Problem.» Tatsache ist aber: Im ­Kleingedruckten (AGB) und in der ­Garantie werden Wasser­schäden explizit ausgeschlossen. 

Solche Klauseln sind ungültig. Rechtsprofessor Vito Roberto der Universität St. Gallen: «Wer mit ­einem wasserdichten Gerät wirbt, darf die Haftung für Feuchtigkeitsschäden nicht im Kleingedruckten ausschliessen. Zugesicherte Eigenschaften gehen den AGB vor.»

Das heisst: Werben Hersteller mit wasserdichten Geräten, ­müssen sie innerhalb der ­Garantiefrist auch Wasserschäden kostenlos reparieren. 

Samsung Schweiz sagt: «Un­sere Geräte sind nur in klarem Wasser wasserdicht – nicht in Salz­wasser, ­Seifenlauge, Alkohol oder erhitzten Flüssigkeiten. Wir halten uns an die gesetzliche Norm.» Sony argumentiert gleich.