K-Tipp-Leser Rolf Moser (Name geändert) kaufte in einer Steg-Filiale in Luzern für seinen Computer einen Akku. Als er sich zu Hause die Quittung genauer anschaute, fielen ihm die auf der Rückseite aufgedruckten Allgemeinen Vertragsbestimmungen auf. Darin stand, dass auf Akkus und Batterien nur sechs Monate Garantie gewährt wird.

Laut Gesetz haben Käufer aber Anspruch auf zwei Jahre Garantie. Gegenüber Privatpersonen darf diese Frist nicht vertraglich ve...