Stündlich fährt ein direkter Zug von Basel nach Interlaken-Ost BE. Meistens ist es ein Zug der SBB, vier Mal pro Tag ein ICE der Deutschen Bahn (DB). Hugo Frey aus Brunnen SZ fuhr kürzlich mit einem solchen ICE. Für die Konsumation im Speisewagen zahlte er mit der Kreditkarte Fr. 57.60. Doch Bonuscard belastete ihm auch noch einen Zuschlag von 2 Prozent – oder Fr. 1.15 – für «Trans-aktionen in CHF im Ausland».
Hugo Frey wundert sich: «Ich zahlte, als wir uns in der Nähe von Spiez befanden», sagt er, «und konsumiert habe ich auch in der Schweiz.»
Der Fall ist also klar:
Zwischen Basel und Interlaken-Ost verlässt der ICE die Schweiz nie.
Auf der Speisekarte waren die Preise in Schweizer Franken aufgeführt.
Das Personal verlangte einen Frankenbetrag.
Die Mehrwertsteuer betrug 8 Prozent. Einen solchen Mehrwertsteuersatz gibt es in Deutschland nicht.
Und auf der Quittung ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer aufgeführt. Sie gehört der DB Fernverkehr AG in Basel.
Hugo Frey teilte Bonuscard mehrmals mit, dass der Zuschlag nicht gerechtfertigt sei. Er erhielt zwar Antworten, doch sie entbehrten jeglicher Logik.
«Auf Schweizer Boden im Ausland»
Deshalb fragte der K-Tipp bei Bonuscard nach. Das Unternehmen schreibt: «Obwohl der ICE durch die Schweiz fährt, wird er – so das Abkommen mit den SBB – von der Deutschen Bahn betrieben. Diese befindet sich im Ausland.» Und ziemlich abenteuerlich hält die Kreditkartenfirma weiter fest: «Darum findet die eigentliche Zahlung im ICE auf Schweizer Boden dennoch im Ausland statt.»
Immerhin: Bonuscard hat inzwischen eingesehen, dass solche Zuschläge ungerechtfertigt sind. Sie erliess Frey die Fr. 1.15. Doch die Firma ist nicht in der Lage, zu unterscheiden, ob ihre Kunden bei der Deutschen Bahn in der Schweiz oder in Deutschland etwas bezahlen. Deshalb will sie auch in Zukunft solche Zuschläge verlangen. Und die Kunden werden sich auch in Zukunft dagegen wehren müssen – so wie Hugo Frey.
Bonuscard: Unzulässige Gebühren
Aus heiterem Himmel verschickte Bonuscard ihren Kunden letztes Jahr «Gold»-Kreditkarten, wie der K-Tipp berichtete. Auch Kurt Bühlmann aus Luzern erhielt eine. Er kündigte sogleich, Bonuscard bestätigte die Kündigung einen Monat später. Trotzdem erhielt Bühlmann ab September Rechnungen und Mahnungen samt Verzugszinsen, Mahngebühren und am Schluss sogar Umtriebsspesen. Zwei Mal intervenierte Bühlmann per E-Mail. Doch Bonuscard liess nicht locker. Stattdessen drohte ihm die Firma per Post, E-Mail und Telefon mit einer Betreibung.
Erst als der K-Tipp intervenierte, gab Bonuscard nach: Bühlmann wird nicht betrieben, und er muss auch nicht bezahlen. Es habe sich, schreibt Bonuscard, «um einen Eingabefehler beim Erfassen der Kündigung» gehandelt.
Bonuscard verlangt Gebühren, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestünde.
Verzugsgebühr: Der Verzugszins beträgt 12 Prozent. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in der Gebührenordnung ist zusätzlich eine Verzugsgebühr von 20 Franken pro Monat vorgesehen. Das ist nicht zulässig, denn damit würde die Wuchergrenze von 12 Prozent überschritten.
Mahngebühr: Bonuscard verlangt 20 Franken Mahngebühr. Sie sind ebenfalls nicht zulässig. Denn sie sind im Vertrag nicht erwähnt.
Umtriebsspesen: Sie betragen bei Bonuscard 80 Franken. Doch auch dafür fehlt die rechtliche Grundlage. Bonuscard behauptet jedoch, die Umtriebsspesen seien in den AGB vorgesehen.