«Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung»: Mit dieser Ankündigung erfreute die ­Krankenkasse Helsana unlängst Kundinnen und Kunden, die in den Jahren 2010 und 2017 über ihren Arbeitgeber in sogenannten Kollektivverträgen bei ihr ­ver­sichert waren und Rabatte ­erhielten. 

Grund sei ein Urteil des Bundesgerichts, das einige dieser Ra­batte als zu grosszügig be­funden habe, schrieb die Krankenkasse. ­«Deshalb leisten wir Ausgleichs­zahlungen an alle ­Versicherten, die wie Sie von den damaligen Rabatten auf Zusatzversiche­rungen nicht ­profitieren konnten.»

Auch ich habe diesen Brief er­halten. Und ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, worum es da ­genau geht. Aber einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Man soll nicht meckern, sondern dankbar sein, wenn mit der Post von der Krankenversicherung für einmal etwas anderes als eine Prämienerhöhung in den Briefkasten flattert.

Erwartungsvoll las ich deshalb weiter und erfuhr: «Im Rahmen dieser einmaligen Ausgleichs­zahlung haben Sie Anspruch auf CHF 0.15. Wir überweisen Ihnen diese Summe auf Ihr Konto. Sie müssen nichts unternehmen.»

Das ist super. Dann habe ich ­nämlich ausreichend Zeit, um mir zu überlegen, was ich mit dem unerwarteten Geldsegen Schönes kaufen könnte. Einfach wird das nicht.