Ein Freiburger Abfallwagenfahrer war von ­seinem Arbeitgeber bereits zweimal schriftlich verwarnt worden. Er verhielt sich gegenüber der Polizei aggressiv und hatte eine Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen. Später beschwerte sich ein Kunde, der Chauffeur habe ­einen Mit­arbeiter beschimpft. Der Betrieb kündigte dem Chauffeur daher fristlos. Dieser forderte darauf rund 30 000 Franken Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist und eine Entschädigung. Damit blitzte er beim Arbeitsgericht des See­bezirks sowie beim Kantonsgericht Freiburg ab. Dem Betrieb habe ein Reputationsrisiko und ein Verlust von Kunden gedroht. Die fristlose Kündigung nach zwei Verwarnungen sei gerechtfertigt.

Kantonsgericht FR, Urteil 102 2019 159 vom 6.11.2019