Ein Kadermitarbeiter einer Rüstungsfirma erhielt die fristlose Kündigung. Er habe gegen das Firmenreglement verstossen, indem er neben der Arbeit versucht habe, Radarsysteme, Helikopter und Flugabwehrraketen an Dritte zu vermitteln. Zudem schickte er E-Mails mit geschäftlichem Bezug von seiner privaten Adresse, was gemäss Reglement untersagt ist. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht vergeblich gegen die fristlose Entlassung. Laut Bundes­richter waren seine Verfehlungen so schwerwiegend, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

Bundesgericht, Urteil 4A_498/2020 vom 15.2.21