Angestellte mit einem Lohn von mindestens 21 150 Franken pro Jahr müssen ab ihrem 25. Geburtstag Sparbeiträge an die Pensionskasse zahlen. Dieses Altersguthaben folgt den Versicherten bis zur Pensionierung. Kündigt jemand seine Stelle und tritt nicht sofort eine neue an, muss er das Geld auf einem Freizügigkeitskonto einer Bank parkieren. Gemäss der Sozialversicherungsstatistik beliefen sich die so parkierten Guthaben 2013 auf rund 49,5 Milliarden Franken.

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