Die Fluggesellschaft Swiss streicht in ihrem Sommerflugplan jeden zehnten Flug. Betroffen seien primär Langstrecken­angebote, heisst es in einem internen Schreiben, das unlängst an die Öffentlichkeit gelangte. Als Grund gibt die Swiss Personalprobleme an, aber auch Engpässe bei der europäischen Flugsicherung sowie bei Flughäfen und Bodendienstleistern.

Passagiere sind bei einer Flugannullierung nicht rechtlos. Geht es um eine Pauschalreise, haben sie gesetzlichen Anspruch auf «schnellstmögliche Rückerstattung aller Beträge» durch den Reiseveranstalter. Sie können sich aber auch mit einem Ersatzflug oder mit einer alternativen Reise einverstanden erklären. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Leistungen zusammen gebucht wurden – also etwa Flug und Hotel.

Haben Passagiere nur einen Flug gebucht, können sie die Ticketkosten zurückverlangen oder eine Ersatzbeförderung ans Reiseziel fordern, sofern die Airline die Annullierung zu verantworten hat. Das geht aus der Europäischen Verordnung über die Fluggastrechte hervor. Zudem haben Betroffene eine Entschädigung zugut, die je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro beträgt. Dies gilt dann, wenn die Annullierung weniger als zwei Wochen vor Abreise erfolgt.

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