Jeden Monat müssen Angestellte einen Teil ihres Lohnes in die 2. Säule einzahlen. Dieses Guthaben müssen die Pensionskassen verzinsen. Wie hoch dieser Zins mindestens sein muss, legt der Bundesrat jährlich fest. Dabei folgt er in der Regel dem Antrag der eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.

«Renditen weit über Mindestzinssatz»

Diese Kommission beantragte Ende August dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken – und zwar um ein halbes Prozent auf 1,25 Prozent. Recherchen des K-Tipp ergaben: Für eine Senkung sprachen sich in der Kommission die Vertreter der Pen­sionskassen, Lebensversicherer und Arbeitgeber aus. Sie hatten ursprünglich sogar noch tiefere Zinssätze von 0,75 bis 1,25 Prozent gefordert. Die Vertreter der Gewerkschaften und der Behinderten hin­gegen wollten den Zinssatz unverändert bei 1,75 belassen. Dazu sagt Doris Bianchi vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: «Die Pensionskassen und die Versicherungen erwirtschafteten in den letzten Jahren Renditen, die weit über dem Mindestzinssatz lagen.» Das bedeutet: Die Pensionskassen machen fette Gewinne auf Kosten der Versicherten. 

Im Durchschnitt fast 8 Prozent Rendite

Der K-Tipp stellte vor einem Jahr fest: Die Kassen machten 2013 nicht weniger als 6,2 Prozent Rendite, mussten den Versicherten aber nur einen Mindestzins von 1,5 Prozent gutschreiben. Differenz zulasten der Versicherten: rund 32 Milliarden Franken (K-Tipp 7/14).

Fürs laufende Jahr setzte der Bundesrat den Mindestzins auf 1,75 Prozent fest. Zum Vergleich: 2014 betrug die durchschnittliche Rendite knapp 8 Prozent. Trotz dieser sehr guten Renditen mit dem Geld der Zwangsversicherten wollen die Kassen die Mindestzinssätze für das nächste Jahr reduzieren statt erhöhen.