Von jeder Lohnzahlung müssen die Angestellten in der Schweiz rund 40 Jahre lang einen Beitrag für die 2. Säule einzahlen. Sie sind gesetzlich gezwungen, so fürs Alter vorzusorgen. Zur Verzinsung ihres Gut­habens haben sie nichts zu sagen. Den Zins bestimmt der Stiftungsrat. Für den Mindestzinssatz, den die Pensionskassen und Versicherungen für  das angesparte Kapital mindestens zahlen müssen, ist laut Gesetz der Bundesrat zuständig. 

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