Nein. Ohne notariell beurkundeten Ehevertrag lebt Ihre Tochter unter dem ­Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gilt: Bei der Scheidung behält jeder Gatte sein Eigengut. Vermögenswerte wie das Haus, das Ihrer Tochter schon zum Zeitpunkt der Heirat gehörte, zählen zum Eigengut.