Nein. Im Gegensatz zu ­Eltern, Nachkommen und überlebenden Ehegatten sind Geschwister nicht pflichtteilsgeschützt. Sie können daher frei über Ihr Vermögen verfügen.

Wichtig ist aber, dass Sie Ihren letzten Willen schriftlich festhalten – denn sonst geht Ihr gesamter Nachlass von Gesetzes wegen an Ihren Bruder. Sie müssen Ihr Testament zudem von A bis Z eigen­händig niederschreiben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Wenn Sie möchten, können Sie das Testament ­einer Vertrauensperson übergeben oder bei einer kantonalen Stelle hinter­legen. Letztere garantiert eine sichere Aufbewahrung und sorgt dafür, dass das Dokument nach dem Tod zur Behörde gelangt, die für die Testamentseröffnung zuständig ist.