Es ist nie zu früh, sich zu überlegen, was mit dem eigenen Nachlass passieren soll. Nach einem Unfall ist man dazu vielleicht plötzlich nicht mehr in der Lage. Fehlt ein Testament oder ein Erbvertrag, gilt die gesetzliche Regelung. Das bedeutet: Das hinterlassene Vermögen bleibt in der ­F­amilie. Neben dem Ehepartner erben die nächsten Verwandten. 

Wer individuell bestimmen will, was mit seinem Geld passieren soll, kann das mit einem Testament s...