Ja. Der Nachlass einer ledigen Person ohne Nachkommen geht an die Eltern: Vater und Mutter ­erben je die Hälfte. Sind sie verstorben, treten ihre Nachkommen an ihre Stelle. Ihre Halbschwestern haben also Anspruch auf je einen Achtel Ihres Nachlasses, die restlichen fünf Achtel erhält Ihr Bruder.

Gut zu wissen: Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Deshalb könnten Sie ein Testament verfassen und darin über Ihr ganzes Vermögen frei bestimmen. Ein Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden.