Ja. Es spielt keine Rolle, dass Ihre Kinder aus verschiedenen Beziehungen stammen und Sie einmal verheiratet waren und jetzt nicht. Ihre Kinder haben alle den gleichen Anspruch auf Ihr Erbe, also auf einen Sechstel, sofern Sie Ihren Nachlass per Testament nicht anders verteilen.

Falls Sie Ihre Partnerin begünstigen wollen, müssen Sie die Kinder auf den Pflichtteil setzen. Dieser beträgt drei Viertel des gesamten Nachlasses. Das bedeutet: Sie können der Partnerin per Testament ­einen Viertel zuwenden.