Die Bernerin Erika Affolter will nicht, dass sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde  in ihre Sachen einmischt. Mit einem Vorsorgeauftrag kann sie bestimmen, wer sich um ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll, wenn sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr urteilsfähig ist. Affolter möchte die Tochter ihrer Cousine als Vorsorgebe­auftragte bestimmen. 

Ein Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn er von ...