Gestützt auf die EU-Fluggastverordnung ­haben Passagiere Anspruch auf eine Zahlung von bis zu 600 Euro, wenn ein Flugzeug mehr als drei Stunden Verspätung hat. Die Verordnung gilt seit 2006 auch in der Schweiz. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn ein Flug ausserhalb der EU mit einer aussereuropäischen Airline verspätet war. Voraussetzung: Es handelte sich um einen Anschlussflug eines Passagiers, dessen Abflugort in der EU lag.

Europäischer Gerichtshof, Urteil C-561/20 vom 7.4.2022