Eine Frau schloss 2017 mit einer Klinik im Kanton St. Gallen einen Ausbildungsvertrag. Innert zweier Jahre sollte sie zur Pflegefachfrau HF ausgebildet werden. Noch in der Probezeit erhielt sie die Kündigung. Begründung: Sie sei vor dem ersten Einsatz im Spital nicht bereit gewesen, «Basisimpfungen durchführen zu lassen». Dazu zählen vom Bund empfohlene Impfungen wie Masern, Mumps, Röteln und Diphterie. Das Kreisgericht St. Gallen hiess die Klage der Frau gut. Sie habe sich im Vertrag nicht zu den Impfungen verpflichtet. Die Anweisung der Klinik zu einer Impfung war nicht verpflichtend. Die Frau erhält eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen.

Kreisgericht St. Gallen, Urteil VV.2018.93 vom 6.1.2022