Auf Antrag des Bundesrats sagte das Parlament Ende 2024 Ja zum Gesetz über den elektronischen Identitätsausweis (E-ID). Dabei handelt es sich um einen digitalen Ausweis auf dem Handy. Wer einen Pass, eine Identitätskarte oder einen Ausländerausweis der Schweiz besitzt, soll eine App namens «Swiyu» des Bundes herunterladen und eine E-ID beantragen können. Die Ausstellung des digitalen Ausweises ist kostenlos.
Mit der E-ID soll man sich per Internet ausweisen können, etwa bei Einkäufen oder auf Portalen von Behörden. Dafür scannt man auf der jeweiligen Internetseite einen QR-Code. Dieser ruft auf dem Handy Angaben der E-ID ab. Das können Personalien, AHV-Nummer, Gesichtsbild oder auch nur eine Altersangabe sein.
Die App zeigt an, welche Daten von der Internetseite verlangt werden. Benutzer des elektronischen Identitätsausweises können dann bestätigen oder ablehnen, dass diese Daten übermittelt werden. Kurz: Das Handy ist dann auch ein Ausweis. Es übermittelt höchstpersönliche Daten an Behörden und Unternehmen. Der Empfänger dieser Daten weiss allerdings nicht, ob die Daten auch zur Person gehören, die das Smartphone gerade benützt.
Kein Zwang zum digitalen Ausweis
Der Bundesrat ist mit seinen Plänen für eine E-ID schon einmal gescheitert. 2021 lehnten zwei Drittel der Stimmbevölkerung die Vorlage ab. Die Hauptkritik damals: Die E-ID wäre von Privatfirmen herausgegeben worden, die damit ein Geschäft machen und persönliche Daten sammeln wollten.
Das neue Gesetz legt die Herausgabe des elektronischen Ausweises jetzt in die Hand des Staates. Die Beantragung ist freiwillig. Wer eine E-ID verlangt, muss laut Gesetz in der Schweiz auch die Vorlage eines physischen Ausweises akzeptieren.
Kritiker bemängeln am neuen Gesetz diverse Punkte. Die wichtigsten:
- Die E-ID saugt viele Daten ab. Es ist zu befürchten, dass die E-ID bei Einkäufen im Internet künftig häufig verlangt wird und Firmen unnötig viele persönliche Daten beziehen. Dazu sagt Rolf Rauschenbach, Sprecher des Bundes für die E-ID: Es sei schon heute im bestehenden Datenschutzgesetz festgelegt, dass die Abfrage von Personendaten «verhältnismässig» sein müsse.
- Gesichtsdaten werden gespeichert: Für die Beantragung der E-ID im Internet ist eine Identifikation per Video erforderlich, bei der das Gesicht gefilmt wird. Diese Daten sollen aus Sicherheitsgründen bis zu 15 Jahre beim Bundesamt für Polizei gespeichert werden. Die Kritiker sagen, damit würden sensible Daten unnötig lange gespeichert.
- Erstellung von Persönlichkeitsprofilen: Bei jeder Verwendung der E-ID wird ein sogenannter Identifikator mitgeschickt. Damit könnten die Aktivitäten des Handybenutzers nachverfolgt und Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Wenn zum Beispiel das eine Mal das Geburtsdatum und das andere Mal weitere Personalien herausgelesen werden, lassen sich die Daten über den Identifikator verknüpfen. Die Datenschutzexpertin Ursula Uttinger von der Hochschule Luzern fordert, die Datenverknüpfung gesetzlich zu verbieten.
- Wenig Transparenz: Der Bund benützt für den Ausweis zwar eine Open-Source-Technologie, bei welcher der Programmcode einsehbar ist. Ein Teil des Programms bleibt aber unter Verschluss. Das ist unter Experten umstritten: Vertrauen und Sicherheit seien nur bei kompletter Transparenz gewährleistet. Rolf Rauschenbach vom Bund sagt dazu, die Preisgabe zu vieler Informationen könnte Hackern in die Hände spielen.
Noch fehlen rund 10'000 Unterschriften
Für Ursula Uttinger steht fest: «Für eine derart zentrale Infrastruktur wie die E-ID muss besonders grosses Vertrauen bestehen.» Sie würde es deshalb begrüssen, wenn die Stimmbevölkerung über das neue Gesetz abstimmen könnte. Nur eine breite öffentliche Diskussion schaffe die nötige Akzeptanz.
Zurzeit werden Unterschriften für das Referendum gesammelt. Die Frist läuft noch bis 21. April. Gemäss den beiden Komitees fehlen noch rund 10'000 Unterschriften. Kommt das Referendum zustande, wird das Stimmvolk über die E-ID entscheiden können – sonst nicht.
So können Sie das Referendum unterzeichnen
Wer das Referendum «Nein zu einem unsicheren digitalen Schweizerpass!» unterschreiben möchte, kann den Unterschriftenbogen im Internet herunterladen: www.e-id-gesetz-nein.ch