In einigen Kantonen haben Versicherte den Kranken­kassen zwischen 1996 und 2013 zu hohe Prämien bezahlt: Appenzell-Innerrhoden, Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Thurgau, Waadt, ­Zürich und Zug. Die Ein­wohner dieser Kantone er­halten deshalb dieses Jahr zum ­dritten und letzten Mal eine Rückerstattung.

Im Thurgau etwa sind es Fr. 92.60 pro Ver­sichertem, in Zürich Fr. 71.15. Gemäss Bundesamt für Gesundheit ziehen die Krankenkassen die Rückerstattung von der Juni­prämie ab oder zahlen sie ­se­parat an die Versicherten aus. Die Versicherten haben laut Bundesamt auch dann Anspruch auf die volle Rückerstattung, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlt haben – etwa im Fall ­einer Prämienverbilligung.