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In einigen Kantonen haben Versicherte den Krankenkassen zwischen 1996 und 2013 zu hohe Prämien bezahlt: Appenzell-Innerrhoden, Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Thurgau, Waadt, Zürich und Zug. Die Einwohner dieser Kantone erhalten deshalb dieses Jahr zum dritten und letzten Mal eine Rückerstattung.
Im Thurgau etwa sind es Fr. 92.60 pro Versichertem, in Zürich Fr. 71.15. Gemäss Bundesamt für Gesundheit ziehen die Krankenkassen die Rückerstattung von der Juniprämie ab oder zahlen sie separat an die Versicherten aus. Die Versicherten haben laut Bundesamt auch dann Anspruch auf die volle Rückerstattung, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlt haben – etwa im Fall einer Prämienverbilligung.
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