Eine K-Tipp-Leserin aus Zürich war überrascht, als sie in ihrer Mailbox eine Nachricht von Ex Libris fand. «Da wir Ihre Bestellung nur teilweise ausführen konnten (oder weil sie von Ihnen retourniert ­wurde), erhalten Sie für den entsprechenden Betrag eine Gutschrift in Form eines Online-Gutscheins», teilte ihr der Buch- und Musikhändler mit.

Die Leserin bestellte zwar im Internet hin und wieder Lesestoff oder eine DVD bei Ex Libris. Sie hatt...