Die Nachbarn eines Ehepaars aus dem Kanton Luzern wollten umbauen und Fenster mit Blick auf dessen Grundstück einbauen. Das Paar machte mit Hilfe eines Anwalts eine Baueinsprache und verlor den Rechtsstreit. In der Steuererklärung zog es die Anwalts- und Gerichtskosten von rund 12 000 Franken als «Liegenschaftsunterhaltskosten» vom Einkommen ab. Das kan­tonale Steueramt strich diese Abzüge. Das Ehepaar wehrte sich und bekam erst vor Bundes­gericht recht. Anwalts- und Gerichtskosten seien abziehbare Unterhaltskosten, sofern die Aufwendungen der Sicherung des Grundeigentums dienen. Das sei hier der Fall. 

Bundesgericht, Urteil 2C_603/2020 vom 11.2.2021