Der Verkäufer im Tankstellenshop der bosnischen Stadt Banja Luka schüttelt den Kopf: «Die Internetverbindung funktioniert nicht auf diesem Gerät», sagt er und legt es neben die Kasse. Er nimmt ein zweites Bezahl-Terminal, tippt nochmals den Betrag ein und streckt dem Kunden den Apparat entgegen. Dieser, ein Schweizer Tourist aus dem Glarnerland, gibt erneut seine PIN-Nummer ein und drückt die Okay-Taste. Diesmal klappt es mit der Zahlung.
Was der Kunde nicht weiss: Das erste Terminal war manipuliert und kopierte die Daten der EC-Karte. Die Eingabe der PIN-Nummer wurde mit einer versteckten Kamera gefilmt. Die PIN-Eingabe zu verdecken, ist nicht möglich, weil der Kunde mit der zweiten Hand das Gerät halten muss.
Mit den Daten stellen die Betrüger eine Kopie der EC-Karte her und können dank dem gefilmten Code Geld abheben.
Daten mit speziellem Lesegerät kopiert
Dieser Betrug ist kein Einzelfall, wie K-Tipp-Recherchen im Ausland zeigen. Kriminelle werben in Süd- und Osteuropa gezielt schlecht bezahlte Angestellte an, die alleine in einem Tankstellen-Shop oder an einer Autobahnzahlstelle arbeiten. Sie erhalten dann Lesegeräte, um die Daten von der Karte zu kopieren.
Im geschilderten Fall flogen die Täter schnell auf: Sie hoben mit der Kartenkopie des Schweizer UBS-Kunden Anfang November im indischen Mumbai an einem Bancomaten umgerechnet Fr. 313.85 ab. Bei der UBS schlug der automatische Alarm für auffällige Abbuchungen an: Wer im Glarnerland mit der EC-Karte einkauft, kann nicht ein paar Stunden später in Mumbai bei der Citibank India Geld beziehen. Die UBS meldete den Vorfall telefonisch dem Kunden und sagte, dass die Kartendaten im Juli in Bosnien ausspioniert worden seien.
Die Bank schickte dem Kunden eine Schadenanzeige. Darin sollte er bestätigen, dass er weder EC-Karte noch PIN-Nummer jemandem gegeben habe. Zudem musste er auf Geheiss der UBS bei der Polizei Anzeige erstatten und dies für die Bank bestätigen lassen. Bei der UBS ist man «daran interessiert, dass das Delikt offiziell anerkannt und behördlich verfolgt wird». Laut UBS erhalten Geschädigte ihr Geld zurück, «sofern sie sich an die Sorgfaltspflichten gehalten haben», also z. B. mit ihrer Karte und der PIN-Nummer nicht fahrlässig umgegangen sind.
So kommen Betrüger nicht so leicht an fremdes Geld
Wer Geld abhebt oder mit der Bankkarte zahlt, sollte folgende Vorsichtsmassnahmen treffen:
- Bei der PIN-Eingabe die Tastatur immer abdecken. Falls Sie ein mobiles Bezahl-Terminal in die Hand bekommen, legen Sie es auf die Theke. So haben sie eine Hand frei, um die Tastatur abzudecken.
- Falls der Angestellte behauptet, die Transaktion sei nicht erfolgt, gilt: Lassen Sie sich einen Beleg mit der Bestätigung «Transaction failed» aushändigen.
- Bankauszüge regelmässig kontrollieren: Mittels E-Banking kann man dies auch im Ausland tun. Bei verdächtigen Abbuchungen sofort die Bank kontaktieren.
- Sobald man einen Karten-Missbrauch vermutet, kann es sinnvoll sein, die Karte sperren zu lassen.
- Auf der EC-Karte lässt sich das Einsatzgebiet einschränken: Schweiz, Europa oder weltweit (per Internet oder am Schalter).
- Weitere Informationen von Polizei und Kartenherausgebern gibts im Internet unter Card-security.ch.