Ja. Das Gesetz sagt nichts aus zur Namensnennung im Protokoll. Und in den Reglementen der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht in der Regel ebenfalls nichts dazu. ­Deshalb kann der Protokollführer bestimmen, wie detailliert er Abstimmungsresultate ins Pro­tokoll nimmt. Nur die Nein-Stimmenden zu nennen, ist sehr ungewöhnlich, aber nicht persönlichkeitsverletzend.

Tipp: Beantragen Sie eine Änderung des Pro­tokolls, wenn Sie die Namens­nennung stört.