Nein. Für elektronische Trottinette, auch E-Scooter ­genannt, gelten dieselben ­Vorschriften wie für Velos: Man darf mit ­ihnen nicht auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen ­fahren. Es ist aber erlaubt, mit einem E-Scooter über den Fussgängerstreifen zu fahren. Vortritt gegenüber Autos hat man allerdings nur, wenn man das Trottinett schiebt.