Eine Kündigung, die auf Grund des Geschlechts ausgesprochen wird, ist missbräuchlich. Betroffene können eine Entschädigung verlangen.



Nora Romer (Name geändert) arbeitet in einer Produktionsfirma. Unvermittelt eröffnet ihr der Arbeitgeber eines Tages, dass er eine Teilschliessung plane, da er die Filiale auf dem Lande nicht mehr halten könne. Daher müsse er sich leider von ihr trennen. Die Kündigungsfrist würde er selbstverständlich einhalten.



Die Arbeitn...