Der Grundversorgungsauftrag der Postfi­nance ist klar formuliert: Sie muss laut Gesetz allen Bewohnern und Unternehmen in der Schweiz ein Konto für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stellen. Die Höhe der Gebühren darf die Postfinance jedoch selber festlegen, es gibt keine Obergrenze – anders als zum Beispiel beim Festnetzanschluss der Swisscom. Laut dem Preisüberwacher gibt es im Bankenbereich genügend Konkurrenz, deshalb dürfe die Postfinance die Preise frei bestimmen. Das nutzt die Posttochter aus und erhöht per 1. Juli 2021 die Gebühren für die Privatkunden. Zudem erhöhte der Bundesbetrieb dieses Jahr die Negativzinsen – für Unternehmen wie Privathaushalte.

Der Service public war in den vergangenen 30 Jahren ständig ein Thema im K-Tipp. Und er wird es die nächsten Jahre wohl bleiben. Denn die Tendenz ist klar: Die Gebühren steigen, die Leistungen sinken. Das zeigen neben der Postfinance noch viele andere Beispiele.

  • Schon im Jahr 2000 titelte der K-Tipp: «Poststellen sterben in Raten». Laut dem jüngsten Geschäftsbericht der Post gibt es heute noch knapp 14 500 gelbe Briefkästen und 2098 Postfilialen beziehungsweise Agenturen. Im Jahr 2000 standen der Bevölkerung noch 21900 Briefkästen und 3085 Poststellen zur Verfügung.
  • Bei den SBB stiegen die Preise in den vergangenen 30 Jahren weit stärker als die allgemeine Teuerung (K-Tipp 20/2016), der Komfort sank. Stehplätze sind heute für Pendler Alltag.
  • Kantone und Gemeinden erhöhten die Gebühren für Dienstleistungen teilweise beträchtlich, etwa für das Erstellen von Ausweisen (K-Tipp 2/2020). Der K-Tipp wird diese Entwicklungen auch künftig im Auge behalten.

Lebensmittel: Es ginge auch ohne Gift

Die Qualität der Lebens­mittel hat einen grossen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Deshalb testet der K-Tipp laufend, was auf den Tisch kommt. Einige Beispiele:

Bereits vor 17 Jahren fand der K-Tipp auf Äpfeln 19 verschiedene Pesti­zide. Nur die Bio-Äpfel waren unbedenklich. Auch bei weiteren Tests wie beispiels­weise von Tee, Salat und Peperoni wurden teils hohe Rückstände von Pestiziden gefunden. Betroffen ist auch Gemüse im Offenverkauf (K-Tipp 12/2018).

Auch die ungesunden Zusatzstoffe sind im K-Tipp ein ständiges Thema. Die Labortests zeigen: Die Produkte sind sehr unterschiedlich. Die besten Hersteller beweisen, dass es auch ohne problematische Zusatzstoffe geht.

Neben Pestiziden ist vor allem Acrylamid eines der Hauptprobleme bei Lebensmitteln. Bereits vor 19 Jahren zitierte der K-Tipp Koni Grob vom kantonalen Labor Zürich: «Das Acrylamid-Problem ist etwas vom Übelsten, was wir im Lebensmittelbereich kennen.» Den krebserregenden Stoff fanden die K-Tipp-Tester in den vergangenen Jahren unter anderem in Chips, Müesli, Reiswaffeln, Pommes frites und Guetsli.

Ungelöst ist auch der hohe Zucker­gehalt vieler Produkte. Im Ausland müssen Lebensmittelhersteller für zugesetzten Zucker seit kurzem eine Steuer bezahlen – der Zuckergehalt in Nahrungsmitteln sank daraufhin stark. In der Schweiz hat dieses Anliegen keine Chance, denn die Zuckerbranche hat im Bundeshaus eine starke Lobby. Die Steuerzahler subven­tionieren sogar den Anbau von überflüssigen Zuckerrüben. Bisher gibt es nur freiwillige Versprechen der Hersteller, den Zuckergehalt zu reduzieren. Ob sie sich daran halten, überprüft der K-Tipp mit Tests von Lebensmitteln wie ­Joghurt, Frühstücks­flocken oder Konfitüre.

Schwarzmalerei bei AHV und Pensionskassen

Das Vermögen der AHV stieg in den vergangenen Jahrzehnten ständig und belief sich per Ende 2019 auf 45 Milliarden Franken. Das ist etwa doppelt so hoch wie im Jahr 2000. Auf dem Anlagevermögen des AHV-Fonds erzielt sie gute Renditen.

Trotzdem prophe­zeien Politiker und ­Wirtschaftsvertreter der AHV fast wöchentlich eine rabenschwarze Zukunft. Sie stützen sich meist auf die zu pessimistischen Prognosen des Bundes.

Der K-Tipp hinterfragt diese düsteren Prognosen und zeigt Jahr für Jahr auf, wie es der AHV wirklich geht. So schloss das Vorsorgewerk auch im «Corona-Jahr» 2020 wieder im Plus ab. Aus dem Vermögen resultierte ein Gewinn von 1 Milliarde Franken.

Auch das Vermögen der Pensionskassen ist auf einem Allzeithoch. Ihre Reserven stiegen von 132 Milliarden im Jahr 2017 auf fast 165 Milliarden Franken per Ende 2019. Trotzdem sollen die Renten gekürzt und die Prämien erhöht werden.

Das letzte Wort dazu wird die Bevölkerung haben. Der K-Tipp bringt dazu die unverfälschten Zahlen.

Die Hochpreisinsel Schweiz

Aufmerksame Leserinnen und Leser schicken der K-Tipp-Redaktionjedes Jahr Hunderte Beispiele für die Hochpreisinsel Schweiz. Produkte aus dem Ausland kosten in der Schweiz teilweise ein Vielfaches im Vergleich zum Ausland – Batterien beispielsweise fast fünfmal mehr.

Der K-Tipp schaut den Importeuren auf die Finger und macht deshalb regelmässig Preisver­gleiche. Zudem unterstützte er die Unterschriftensammlung für die Fair-Preis-Initiative, die Anfang 2018 zustande kam. Sie bewirkte unter anderem, dass es künftig nicht mehr zu­lässig ist, dass auslän­dische Internetshops von Schweizern höhere Preise verlangen dürfen.

Offiziell war die Teuerung in den vergangenen Jahren in der Schweiz kein Thema mehr. Eine K-Tipp-Analyse zeigte ­jedoch, dass sich das ­Leben in der Schweiz laufend verteuerte (K-Tipp 3/2018). Anders als beim Teuerungs-Index des Bundesamts für Statistik berücksichtigte der K-Tipp auch die Krankenkassenprämien und die Steuern. Sie machen im Haushaltsbudget bis zu 20 Prozent aus.

Fazit: Die Ausgaben ­eines Haushalts stiegen zwischen 2000 und 2015 durchschnittlich um rund 16 Prozent. Die offiziell ausgewiesene Teuerung für den gleichen Zeitraum betrug hingegen nur 7 Prozent.

Kleingedrucktes: Firmen knebeln Kunden mit unfairen Bedingungen

Viele Konsumentenverträge enthalten seitenlanges und teilweise unverständliches Kleingedrucktes. Die Texte sind absichtlich abschreckend gestaltet – kein Kunde soll das lesen. So können die Händler und Hersteller darin leichter unfaire Bedingungen verstecken.

Wer etwa das beliebte Handy «Samsung Galaxy» kauft, muss die Vertragsbestimmungen von Samsung und Google akzeptieren, um das Telefon benutzen zu können. Von Samsung stammt das Gerät, von Google das Betriebssystem. Das Vertragswerk enthält rund 73 000 Wörter. Für die Lektüre bräuchte man knapp fünf Stunden.

Der K-Tipp wird in den nächsten Jahren rechtlich gegen die missbräuchlichsten Bestimmungen im Kleingedruckten vorgehen.

Banken etwa wollen die Preise für ihre Dienstleistungen jederzeit einseitig ändern dürfen. Deshalb steht im Kleingedruckten immer häufiger: «Die Bank behält sich das Recht vor, den Gebührentarif jederzeit einseitig anzupassen.» Namhafte Rechtsexperten kommen zum Schluss, dass solche Preisanpassungsklauseln nicht gültig sind. Gleiches gilt für Klauseln, wonach keine schriftlichen Kündigungen mehr akzeptiert werden (K-Tipp 10/2021).

Umweltverschmutzung: Der K-Tipp misst nach

«Bis zu 16 Giftstoffe im Hahnenburger»: So titelte der K-Tipp in Ausgabe 11/2021. Und in der Nummer zuvor deckte der K-Tipp auf, dass See- und Trinkwasser mit dem Pestizid-Abbauprodukt Trifluoracetat verunreinigt sind (K-Tipp 10/2021). Der Bund weiss davon, will aber erst 2022 darüber informieren – nach der Abstimmung über die Agrarinitiativen.

In Städten und Agglomerationen werden die Luft-Grenzwerte seit 1995 regelmässig und massiv überschritten. Das zeigen Messungen des Bundesamts für Umwelt. Die Abgasvorschriften für Autos wurden zwar strenger. Im Alltag ist davon aber wenig zu spüren. Beispiel: Trotz gleichem Abgas-Filtersystem stossen einige Diesel-PWs doppelt so viel Stickoxid aus wie ein 18 Tonnen schwerer Sattelschlepper. Der K-Tipp wird Wasser, Luft und Boden auch künftig unter die Lupe nehmen und auf Missstände hin­weisen.

Der Elektrosmog wird wegen der zunehmenden Zahl von Handyantennen und flächendeckendem WLAN immer dichter. Seit 27 Jahren thematisiert der K-Tipp Elektrosmog immer wieder und berichtete von Kälbern mit grauem Star oder über Strahlen in Autos. Bei Produktetests von Elektronikartikeln misst der K-Tipp oft auch die niederfrequente Strahlung. Und wird auch weiterhin darüber berichten, wenn der Bundesrat die Strahlen-Grenzwerte für 5G-Antennen weiter verwässert (K-Tipp 8/2021).

Ungerechte Steuern belasten die Haushalte

Die Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung der Bevölkerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das real existierende Steuersystem ist heute weit davon entfernt. Besteuert wird in erster Linie das Einkommen – genauer: das Erwerbseinkommen sowie fiktives Einkommen wie der Eigenmietwert.

Einkommen, das nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammt – wie zum Beispiel Erbschaften oder generell das Vermögen –, wird viel tiefer belastet.

Und die Mehrwertsteuer trifft allein die ­Konsumenten und ist ­unsozial, weil die Ärmsten verhältnismässig am meisten zahlen (K-Tipp 14/2009). Die Besteuerung von Eheleuten und Ledigen, gestützt auf ihren Zivilstand statt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, führt zu weiteren Ungerechtigkeiten (K-Tipp 2/2016).

Der K-Tipp kritisiert nicht nur, er zeigt auch auf, wie der Verfassung nachgelebt werden könnte – etwa mit der Besteuerung von Finanztransaktionen statt des Einkommens.