Im Juni teilte die Swisscom Zehntausenden von Kunden mit, dass eine Rechnung auf Papier ab dem 1. Oktober Fr. 2.90 kostet. Diese neue Vertragsklausel wird aber nur rechtswirksam, wenn die Kunden sie akzeptieren (K-Tipp 12/2019).

Zahlreiche K-Tipp-Leser ­lehnten die Erhöhung des Abos schriftlich ab. Darauf ging die Swisscom in ihren Antwort­schreiben nicht ein. Sie teilte bloss mit, als Gratis-Alternative könne man sich die Rechnung elektronisch schicken lassen.

Gut zu wissen: Kunden, ­welche die neue Gebühr ausdrücklich ablehnten, müssen ­zurzeit nichts tun. Falls die Swisscom den Zuschlag ab ­Oktober trotz ausdrücklichem Widerspruch verlangt, können sie den entsprechenden Betrag einfach von der Rechnung ab­ziehen. 

Übrigens: Die Swisscom verlangt die neue Rechnungsgebühr nur von einem Teil der Kunden: Wer ein Telefonabo für Fr. 25.25 pro Monat abschloss, erhielt ­keine Vertragsänderung. Das Gleiche gilt für Abonnenten ­eines Internetanschlusses für 45 Franken oder einer Kombi­nation von Festnetz und Internet für Fr. 59.25 pro Monat.