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03.07.2013
Ja, der Arbeitgeber muss die Gesundheit der Angestellten schützen. Dazu gehört, dass er defekte Geräte mit Verletzungsrisiko sofort reparieren lässt oder mindestens nicht mehr in Betrieb nimmt. Verlangen Sie deshalb ein Ersatzgerät ohne Verletzungsrisiko. Sollte Ihr Vorgesetzter dafür kein Verständnis haben, dürfen Sie die Arbeit verweigern.
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