Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit holen viele Töfffahrer ihre Motorräder aus dem Winterlager. Gut zu wissen bei Fahrten ins Ausland: Die Vorschriften zur Ausrüstung unterscheiden sich von Land zu Land. 

In Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ist neben dem Helm für Fahrer und Beifahrer auch der CH-Kleber auf dem Motorrad obligatorisch. 

In Italien müssen Motorräder zudem mit zwei Rückspiegeln ausgerüstet sein, wenn sie über 100 km/h fahren können: einer links am Lenker und einer rechts. 

In Österreich ist Erste-Hilfe-Verbandszeug in einem festen, abgeschlossenen Kasten mitzuführen. 

Frankreich verlangt, dass Fahrer und Beifahrer eine Warnweste nach europäischer Norm EN471 dabeihaben. Auch müssen sie CE-zertifizierte Handschuhe und reflektierende Helme mit Prüfzeichen ECE 22/05 oder 22/04 tragen.

Eine Übersicht über die Ausrüstungsvorschriften in zahlreichen Ländern Europas geben der TCS und der ADAC auf ihren Websites: TCS.ch  ! «Obligatorische Ausrüstung für das Motorrad» ins Suchfeld eingeben. ADAC.de  !  «Recht & Motorrad» ins Suchfeld eingeben.