Die Konsumenten werden sich 2020 über viele Regelungen weiter ärgern müssen. Beispiele: Wie im Vorjahr lehnt es der Bundesrat ab, den bestehenden Mindestzins für Pensionskassenguthaben von einem Prozent im nächsten Jahr zu erhöhen – obwohl die Pensionskassen in den vergangenen zehn Jahren im Durchschnitt eine Rendite von 4,7 Prozent erwirtschaftet haben (