Nein. Ein Pfand ist nur dann ­gültig, wenn es Ihnen übergeben wird und Sie es in Ihrem Besitz haben. Benützt Ihr Kollege das Auto weiterhin selbst, stellt es kein Pfand mehr dar. Denn Sie können es nicht via ­Betreibungsamt verwerten lassen, falls Ihr Kollege das Dar­lehen nicht zurückzahlt.

Verlangen Sie von Ihrem Kollegen als Sicherheit eine andere Wertsache – zum Beispiel Schmuck.