Nein. In Ihrem Fall liegt eine Betriebsübernahme vor. Das ist der Fall, wenn der Betriebszweck, die ­Organisation und der individuelle Charakter des Betriebs auch nach Übergabe der Praxis bestehen bleiben. Ihr neuer Arbeitgeber hat sowohl die Infrastruktur als auch das Personal sowie die Patienten übernommen und betreibt weiterhin eine Arztpraxis. Daher ist klar von einer Betriebsübernahme auszugehen.

Das hat zur Folge, dass sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag zwischen ­Ihnen und Ihrem bisherigen Arbeitgeber ergeben, auch für seinen Nachfolger bindend sind. Wenn Sie entsprechend einen 13. Mo­natslohn vertraglich vereinbart haben, haben Sie ­weiterhin Anspruch darauf.

Ihr neuer Arbeitgeber hätte aber die Möglichkeit, den Vertrag innert der ­vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen und dann ­einen neuen Vertrag ohne 13. Monatslohn anzubieten.