Ja. Auch Nichterwerbs­tätige, wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner, aus einem EU- oder Efta-­Staat können in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Voraussetzung: Sie sind im Staat, vom dem sie ausschliesslich eine Rente beziehen, gegen Krankheit und Unfall ver­sichert. Auch müssen sie über genügend Ein­kommen und Vermögen verfügen, um nicht von der Schweizer Sozialhilfe abhängig zu werden.

Das heisst: Ihre Part­nerin muss in der Schweiz für sich selbst sorgen ­können. Ab welchem Einkommen dies der Fall ist, entscheidet sich nach den Richtlinien der Schweize­rischen Kon­ferenz für So­zialhilfe. Diese ­sehen für ­einen 1-Per­sonen-Haushalt 986 Franken pro Monat als Grundbedarf vor (Nahrungsmittel, Bekleidung, Körperpflege und Ausgaben für die Mobi­lität). Dazu kommen die Ausgaben für Miete und Krankenkasse. 

Um eine Aufenthalts­bewilligung zu erhalten, muss Ihre Partnerin diese Kosten tragen können.