Ja. Mietzinserhöhungen sind nur bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen gewisse Grenzen gesetzt. Das Gleiche gilt für Sachen, die man zusammen mit einem Wohn- oder Geschäftsraum gemietet hat – wie zum Beispiel Möbel, Maschinen, Parkplätze, Gärten und Hobbyräume.

Aber: Sie haben den Hob­byraum nicht zusammen mit Ihrer Wohnung gemietet. Der Vermieter darf den Mietzins deshalb beliebig erhöhen. Er muss einzig die vertragliche Kündigungsfrist einhalten.