Nein. Als Mieter sind Sie zwar verpflichtet, auf die anderen Bewohner des Hauses Rücksicht zu nehmen. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Vermieter Sie schriftlich ermahnen, wie er dies nun getan hat. Eine Kündigung innert 30 Tagen auf ein Monatsende ist aber höchstens zulässig, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter oder die anderen Hausbewohner unzumutbar würde. Eine beliebige weitere Pflichtverletzung genügt allerdings nicht, um eine ausserordent­liche Kündigung auszusprechen. Mit einer Kündigung unter Berücksichtigung der vertraglichen Frist müssten Sie aber dann wohl rechnen.